AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Le Bistro Foodtruck
für Website, Verkauf am Truck, Catering und Veranstaltungen mit den Konzepten Le Bistro, Nazoki, Tiligo und Zürsti
Fassung vom 29. Oktober 2026
Hier steht, was gilt, wenn jemand unsere Website nutzt, bei uns am Truck kauft oder uns für ein Catering, eine Feier oder eine Veranstaltung bucht. Teil A gilt für alles. Teil B enthält Hinweise zur Website, Teil C regelt den Verkauf am Truck, bei Veranstaltungen und auf Märkten. Teil D gilt für jedes Catering und jeden Foodtruck-Einsatz, die Teile E, F und G regeln die drei Abrechnungsarten dafür.
Teil A · Für alles
A 1. Wer wir sind
A 1.1 Vertragspartner ist Dragisa Vidovic, Binderlandweg 23, 4030 Linz, Österreich, UID ATU80001739, Telefon +43 676 4204157, E-Mail office@lebistrofoodtruck.co.at (im Folgenden „wir“).
A 1.2 Le Bistro, Nazoki, Tiligo und Zürsti sind Konzepte und Marken von Le Bistro Foodtruck. Vertragspartner ist bei jedem Konzept Dragisa Vidovic.
A 2. Wofür diese AGB gelten
A 2.1 Diese AGB gelten für Verträge, bei denen wir vor Vertragsschluss auf sie hinweisen:
beim Verkauf am Truck, bei Veranstaltungen und auf Märkten an unseren eigenen Ständen (Teil C) durch einen Aushang; dort zeigen wir sie auf Wunsch;
bei Catering und Foodtruck-Einsätzen samt Zusatzleistungen (Teile D bis G), indem wir sie dem Angebot beilegen (Punkt A 11.3).
Teil B enthält Hinweise zur Nutzung unserer Website.
A 2.2 „Gäste“ sind alle, die bei uns am Truck oder Stand kaufen oder bei einem Auftrag unsere Speisen und Getränke bekommen. Wer uns für ein Catering oder einen Einsatz bucht, heißt „Auftraggeber“, in Teil G auch „Veranstalter“.
A 2.3 Wer Verbraucher und wer Unternehmer ist, richtet sich nach § 1 KSchG. Verbraucher ist zum Beispiel, wer eine private Feier oder Hochzeit bucht. Unternehmer ist, wer für sein Unternehmen bucht. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer. Wo für Verbraucher und Unternehmer Unterschiedliches gilt, steht das ausdrücklich dabei.
A 2.4 Was einzeln vereinbart ist, geht diesen AGB vor. Für Unternehmer: Eigene Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.
A 3. Preise
A 3.1 Alle Preise und Beträge in Angeboten und in diesen AGB sind Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, für Unternehmer wie für Verbraucher. Für Verbraucher steht im Angebot zusätzlich die Bruttogesamtsumme einschließlich Umsatzsteuer, also der Betrag, der tatsächlich zu bezahlen ist.
A 3.2 Alle Preise sind in Euro. Die Preise am Truck und am Stand enthalten immer die Umsatzsteuer.
A 4. Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
A 4.1 Für Unternehmer bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) und eine Pauschale von 40 € für Betreibungskosten (§ 458 UGB). Weitere notwendige Betreibungskosten, etwa für Mahnungen, ein Inkassoinstitut oder einen Anwalt, ersetzt der Auftraggeber, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen (§ 1333 Abs 2 ABGB). Die 40 € rechnen wir darauf an.
A 4.2 Für Verbraucher bei Zahlungsverzug: Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB). Wer den Verzug verschuldet hat, ersetzt außerdem für höchstens zwei notwendige Mahnungen je höchstens 15 €.
A 4.3 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Fahrzeuge, Geräte und Ausstattung bleiben immer unser Eigentum.
A 5. Lebensmittel, Allergene und Alkohol
A 5.1 Über Allergene informieren wir schriftlich (Speisekarte, Aushang) oder mündlich durch geschultes Personal. Unser Team gibt gern Auskunft.
A 5.2 Alkohol schenken wir nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aus, vor allem des Jugendschutzes. Bei Aufträgen sorgt der Auftraggeber bei seiner Veranstaltung mit dafür, dass der Jugendschutz eingehalten wird.
A 5.3 „So gut es geht Bio“: Wo es geht, verwenden wir Zutaten aus biologischer Landwirtschaft, so steht es auch auf unseren Speisekarten. Bei Gerichten mit „Bio“ oder „Organic“ im Namen stammt das namensgebende Fleisch aus biologischer Landwirtschaft. Wir sind kein bio-zertifizierter Gastronomiebetrieb, und nicht jede Zutat eines Gerichts ist bio. Was im Einzelnen bio ist, sagt dir unser Team.
A 6. Gewährleistung und Beanstandungen
A 6.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
A 6.2 Mängel meldet man am besten sofort vor Ort, damit wir sie noch beheben oder Ersatz machen können.
A 6.3 Für Unternehmer bei Aufträgen: Erkennbare Mängel sind spätestens am Tag nach dem Ende der Veranstaltung zu melden. Später gemeldete erkennbare Mängel begründen keine Gewährleistungsansprüche.
A 7. Haftung
A 7.1 Unbeschränkt haften wir für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
A 7.2 Für Unternehmer: Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nicht.
A 7.3 Für Verbraucher: Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
A 8. Fotos, Videos und Referenzen
A 8.1 Wir dürfen am Truck und bei Veranstaltungen fotografieren und filmen. Bilder von unseren Fahrzeugen, Speisen und Getränken, vom Aufbau und von der Stimmung ohne erkennbare Personen im Mittelpunkt verwenden wir für unsere Website, Social Media und Werbung. Bei Aufträgen kann der Auftraggeber dem bei Vertragsschluss oder später für künftige Verwendungen widersprechen, formlos, auch mündlich.
A 8.2 Erkennbare Personen im Mittelpunkt veröffentlichen wir nur mit deren gesonderter Einwilligung, bei Kindern mit der Einwilligung der Eltern. Bei privaten Feiern und internen Firmenfeiern veröffentlichen wir keine Bilder, auf denen Gäste erkennbar sind, auch nicht im Hintergrund, außer mit deren Einwilligung. Bilder aus einer Fotobox verwenden wir nur mit gesonderter Einwilligung der Abgebildeten. Jede Einwilligung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
A 8.3 Wer uns mit einem Catering oder einer anderen Leistung beauftragt, ist damit einverstanden, dass wir ihn als Referenz nennen: mit Name bzw. Firmenname, Logo und der Art des Einsatzes, auf unserer Website, in Social Media, in Katalogen und Angeboten. Privatpersonen nennen wir nie namentlich. Der Auftraggeber kann dem jederzeit formlos widersprechen, auch schon bei der Beauftragung; dann nehmen wir den Eintrag in angemessener Frist heraus und verwenden ihn nicht mehr.
A 8.4 Wollen wir bei einem Auftrag fotografieren oder filmen, sagen wir das dem Auftraggeber vorher. Er informiert dann seine Gäste, etwa in der Einladung. Wer nicht fotografiert werden will, sagt es unserem Team. Die Rechte an unseren Aufnahmen bleiben bei uns.
A 9. Datenschutz
Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
A 10. Recht und Gerichtsstand
A 10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie anwendbar sind.
A 10.2 Für Unternehmer ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Linz zuständig.
A 10.3 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
A 11. Schlussbestimmungen
A 11.1 Erklärungen zur Gästezahl, zu einer Absage oder einer Verschiebung macht der Auftraggeber schriftlich; eine E-Mail genügt. Der Widerspruch zu Fotos und der Widerruf einer Einwilligung gehen formlos. Was wir mit dem Auftraggeber vereinbaren, bestätigen wir schriftlich.
A 11.2 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
A 11.3 Für Aufträge gilt die Fassung dieser AGB, die dem Angebot beigefügt war. Spätere Fassungen gelten nur für neue Verträge. Für den Verkauf am Truck gilt die Fassung am Tag des Kaufs.
Teil B · Hinweise zur Website
B 1 Über unsere Website kommt kein Vertrag zustande. Eine Catering-Anfrage über das Formular ist unverbindlich (Punkt D 1.1).
B 2 Speisekarten, Preise, Fotos und Beschreibungen auf der Website sind unverbindlich und können sich ändern. Maßgeblich sind das Angebot und der Aushang am Truck. Fotos zeigen Beispiele; ein Gericht kann anders aussehen. Die Allergenangaben auf der Website beruhen auf unseren Allergenlisten (Stand Oktober 2026). Rezepturen und Zutaten können sich ändern. Wer eine Allergie hat, fragt vor der Bestellung bitte unser Team (Punkt A 5).
B 3 Texte, Fotos, Videos, Logos und unsere Figur Le Truc sind urheberrechtlich geschützt. Verwenden darf sie nur, wer dafür unsere schriftliche Zustimmung hat, bei fremden Fotos auch die des Fotografen. Links auf unsere Seiten zu teilen ist erlaubt.
B 4 Für die Inhalte fremder Seiten, auf die wir verlinken, sind deren Betreiber verantwortlich. Erfahren wir, dass dort etwas Rechtswidriges steht, entfernen wir den Link.
B 5 Für Schäden aus der Nutzung der Website gilt Punkt A 7.
Teil C · Verkauf am Truck, bei Veranstaltungen und auf Märkten
C 1 Am Truck, bei Veranstaltungen und auf Märkten verkaufen wir an unseren eigenen Ständen direkt an die Gäste. Der Kauf kommt zustande, wenn wir die Bestellung an der Kasse annehmen. Bezahlt wird bei der Bestellung, wenn am Truck nichts anderes steht.
C 2 Es gelten die Preise, die am Truck oder Stand aushängen. Wie bezahlt werden kann, steht ebenfalls dort.
C 3 Jeder Gast bekommt einen Beleg.
C 4 Wir verkaufen, solange der Vorrat reicht. Die Öffnungszeiten bei Veranstaltungen und auf Märkten richten sich nach deren Betreiber und können sich wegen des Wetters ändern.
C 5 Fragen zu Allergenen beantwortet unser Team (Punkt A 5). Ist etwas nicht in Ordnung, sagt der Gast es am besten gleich am Truck, damit wir Ersatz machen können (Punkt A 6).
Teil D · Catering und Foodtruck-Einsätze
D 1. Anfrage, Angebot und Vertrag
D 1.1 Eine Anfrage über unsere Website, per E-Mail oder am Telefon ist für beide Seiten unverbindlich.
D 1.2 Auf eine Anfrage schicken wir ein schriftliches Angebot. Es nennt Termin, Ort, Leistung, Preise, Abrechnungsart und das Datum, bis zu dem es gilt. Bis zu diesem Datum halten wir uns an das Angebot gebunden. Danach kann es nur angenommen werden, wenn wir das schriftlich bestätigen.
D 1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald das vom Auftraggeber unterschriebene Angebot innerhalb der Frist bei uns eingeht. Als unterschrieben gilt auch ein Scan oder Foto des unterschriebenen Angebots per E-Mail und eine elektronische Unterschrift über ein Verfahren, das wir anbieten. Wir bestätigen Eingang und Termin umgehend per E-Mail. Eine formlose Zusage, etwa „passt“ per E-Mail oder Nachricht, ist keine Annahme.
D 1.4 Ab Vertragsschluss ist der Termin für den Auftraggeber fest reserviert. Die Anzahlung und ihre Frist regelt Punkt E 2.
D 1.5 Für Verbraucher: Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz besteht nicht, weil wir Speisen und Getränke zu einem im Vertrag bestimmten Termin zubereiten und liefern (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Absagen kann der Auftraggeber trotzdem (Punkte E 4 und F 5), und gesetzliche Rechte, etwa bei Mängeln oder bei Gründen auf unserer Seite, bleiben unberührt.
Unterschreibt der Auftraggeber bei einem Treffen mit uns, etwa bei ihm oder am Veranstaltungsort, bekommt er Angebot und AGB vorher auf Papier oder, wenn er zustimmt, als PDF. Gleich danach bekommt er eine Ausfertigung des unterschriebenen Angebots.
Kommt der Vertrag per E-Mail zustande, schicken wir mit unserer Bestätigung das unterschriebene Angebot und diese AGB als PDF.
Beschwerden nehmen wir unter office@lebistrofoodtruck.co.at und +43 676 4204157 entgegen.
D 1.6 Das Angebot nennt die Abrechnungsart:
Catering mit Anzahlung: Der Auftraggeber bezahlt das Catering (Teil E).
Selbstzahler mit Garantie: Die Gäste bezahlen vor Ort. Der Auftraggeber zahlt Pauschalen und garantiert einen Umsatz an die Gäste, den Garantiebetrag (Teil F).
Selbstzahler: Die Gäste bezahlen vor Ort, der Auftraggeber zahlt nichts, außer das Angebot sieht etwas anderes vor (Teil G).
D 2. Leistung und Änderungen
D 2.1 Was wir leisten, steht im Angebot: Konzept, Speisen und Getränke, Personal, Einsatzzeit, Ort und gebuchte Zusatzleistungen.
D 2.2 Änderungen nach Vertragsschluss vereinbaren wir gemeinsam und bestätigen sie schriftlich. Ist eine Zutat nicht lieferbar, dürfen wir sie oder das Gericht durch etwas Gleichwertiges ersetzen, wenn die Änderung geringfügig, sachlich gerechtfertigt und für den Auftraggeber zumutbar ist. Wir sagen das so früh wie möglich. Enthält der Ersatz andere Allergene, sagen wir auch das vorher.
D 2.3 Besondere Wünsche teilt der Auftraggeber rechtzeitig mit, spätestens mit der endgültigen Gästezahl. Dazu gehören vegetarische oder vegane Speisen, Allergien und Unverträglichkeiten. Bei Allergien und Unverträglichkeiten nennt der Auftraggeber nur die Anzahl der betroffenen Gäste, keine Namen.
D 3. Zusatzleistungen und Mietartikel
D 3.1 Zusatzleistungen wie Mobiliar, Dekoration, Licht und Ton, Fotobox oder die Müllentsorgung schulden und verrechnen wir nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
D 3.2 Bestellen wir eine Zusatzleistung bei einem Partner, bleiben wir Vertragspartner des Auftraggebers, außer das Angebot nennt den Partner namentlich als Vertragspartner. Für Partner, die wir einsetzen, haften wir wie für eigene Leute.
D 3.3 Für Leistungen Dritter, die wir für den Auftraggeber bestellen, verlangen wir eine Vorauszahlung, wenn das Angebot sie mit Betrag und Frist vorsieht.
D 3.4 Mietartikel wie Mobiliar, Geräte oder Dekoration bleiben unser Eigentum oder das unseres Partners. Der Auftraggeber behandelt sie sorgfältig und stellt sie beim Abbau vollständig wieder bereit. Für Schäden und Verlust gilt Punkt D 9.3.
D 4. Kostenvoranschlag und Zahlung
D 4.1 Verbindlich sind die Einzelpreise, die Pauschalen und der Mindestumsatz beziehungsweise der Garantiebetrag. Die Gesamtsumme im Angebot ist ein unverbindlicher Kostenvoranschlag ohne Gewähr für ihre Richtigkeit. Die Endabrechnung richtet sich nach der tatsächlichen Gästezahl, Menge, Dauer und den gebuchten Zusatzleistungen.
D 4.2 Zeichnet sich ab, dass die Gesamtsumme um mehr als 15 % überschritten wird, ohne dass der Auftraggeber das veranlasst hat, sagen wir ihm das unverzüglich. Vom Auftraggeber veranlasst sind zum Beispiel mehr Gäste, eine längere Einsatzzeit oder Zusatzwünsche. Der Auftraggeber kann dann vom Vertrag zurücktreten.
D 4.3 Was der Auftraggeber vor Ort zusätzlich wünscht, etwa eine Verlängerung oder mehr Portionen, verrechnen wir zu den Preisen im Angebot. Stehen dort keine, nennen wir den Preis vorher.
D 4.4 Anzahlungen und Pauschalen sind zu den Fristen im Angebot und in den Teilen E bis G fällig.
D 4.5 Für Verbraucher: Der Restbetrag ist unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung vor Ort zu bezahlen: bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte oder per Sofort- beziehungsweise Echtzeitüberweisung. Bei einer Überweisung zeigt der Auftraggeber die Zahlungsbestätigung noch vor Ort oder schickt sie uns sofort elektronisch.
D 4.6 Für Unternehmer: Rechnungen sind binnen 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.
D 5. Was der Auftraggeber vor Ort bereitstellt
D 5.1 Damit wir arbeiten können, sorgt der Auftraggeber rechtzeitig und auf eigene Kosten für:
eine geeignete Stellfläche: eben, befestigt und tragfähig für unser Fahrzeug;
eine sichere Zufahrt, breit und hoch genug, frei zur vereinbarten Zeit;
Strom mit dem Anschluss, den das Angebot nennt, fachgerecht ausgeführt und abgesichert;
Wasser, wenn das vereinbart ist;
alle Genehmigungen für die Veranstaltung und den Standplatz;
eine Ansprechperson, die vor Ort erreichbar ist, und den Zugang zur vereinbarten Zeit.
D 5.2 Strombedarf, Maße und Gewicht des Fahrzeugs stehen im Angebot. Empfindliche Flächen wie Rasen, Pflaster oder Terrassen und andere Besonderheiten des Orts nennt der Auftraggeber vorher.
D 5.3 Genehmigungen für unseren eigenen Betrieb besorgen wir selbst, etwa für Gewerbe, Lebensmittelhygiene und Fahrzeuge.
D 5.4 Wir sehen uns den Platz vor Ort an und sagen sofort, wenn uns etwas ungeeignet erscheint.
D 5.5 Fehlen Voraussetzungen aus Punkt D 5.1 oder sind sie mangelhaft und können wir deshalb nicht oder nur eingeschränkt leisten, behalten wir den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Das ist der Mindestumsatz oder der Garantiebetrag nach Punkt F 3, dazu die gebuchten Pauschalen. Abgezogen wird, was wir uns dadurch ersparen oder anderweitig verdienen; Punkt E 4.4 gilt entsprechend.
Wird eine Genehmigung für diese Veranstaltung oder diesen Platz nicht erteilt, liegt das beim Auftraggeber. Ein behördliches Verbot, das Veranstaltungen allgemein trifft, ist höhere Gewalt (Punkt D 7).
Fehlt eine Genehmigung, die der Auftraggeber besorgen sollte, und hat er das zu vertreten, ersetzt er uns die Kosten und Schäden, die daraus entstehen.
Mehraufwand und Wartezeit verrechnen wir in Teil E und F nach Punkt E 6.
D 6. Sicherheit vor Ort
D 6.1 Besteht eine konkrete Gefahr für Menschen, Fahrzeuge oder Geräte, dürfen wir den Betrieb ablehnen, unterbrechen oder einschränken. Beispiele:
ein ungesicherter oder überlasteter Stromanschluss;
ein Untergrund, der das Fahrzeug nicht trägt;
eine amtliche Unwetterwarnung für den Ort, nach der der Betrieb nicht sicher möglich ist;
eine Bedrohung unseres Teams.
D 6.2 Wir sagen dem Auftraggeber sofort, was nötig ist, damit wir weitermachen können. Liegt die Ursache beim Auftraggeber oder seinen Gästen, gilt Punkt D 5.5. Ist sie höhere Gewalt, gilt Punkt D 7. In anderen Fällen verrechnen wir nur, was wir geleistet haben.
D 7. Höhere Gewalt
D 7.1 Höhere Gewalt ist ein außergewöhnliches, von außen kommendes Ereignis, das weder wir noch der Auftraggeber verursacht haben und das sich auch mit äußerster zumutbarer Sorgfalt weder abwenden noch in seinen Folgen unschädlich machen ließ. Beispiele:
ein behördliches Verbot, das Veranstaltungen allgemein trifft;
eine amtliche Unwetterwarnung, nach der die Veranstaltung nicht sicher stattfinden kann;
Hochwasser oder andere Naturereignisse;
ein großflächiger Stromausfall;
behördliche Maßnahmen in einer Pandemie;
Straßensperren, die eine Anreise unmöglich machen.
D 7.2 Kann die Veranstaltung deshalb nicht stattfinden, werden beide Seiten von ihren Pflichten frei. Bereits bezahlte Beträge zahlen wir binnen 14 Tagen zurück. Statt der Rückzahlung kann der Auftraggeber einen Ersatztermin innerhalb von 12 Monaten zu den Preisen im Angebot wählen, wenn wir an diesem Tag frei sind.
D 7.3 Für Unternehmer: Wir dürfen von der Rückzahlung die nachgewiesenen Kosten für Waren und Leistungen Dritter abziehen, die wir auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers eigens beschafft haben und nicht anders verwenden können.
D 7.4 Muss eine Veranstaltung wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, rechnen wir die erbrachten Leistungen und die verbrauchten Waren ab. Ein Mindestumsatz oder ein Garantiebetrag gilt dann nicht.
D 7.5 Schlechtes Wetter allein, etwa Regen, Kälte oder Hitze, ist keine höhere Gewalt, solange die Veranstaltung stattfinden kann. Auch weniger Konsum der Gäste ist kein Grund für eine Preisminderung. Gesetzliche Rechte bei Mängeln unserer Leistung bleiben unberührt.
D 8. Absage durch uns
D 8.1 Wir dürfen einen Auftrag nur aus einem dieser Gründe absagen:
a) höhere Gewalt (Punkt D 7);
b) eine behördliche Anordnung, die uns die Leistung verbietet und die wir nicht zu vertreten haben;
c) eine konkrete Gefahr für Menschen, Fahrzeuge oder Geräte, die der Auftraggeber trotz Hinweis nicht beseitigt (Punkt D 6);
d) der Auftraggeber zahlt die Anzahlung auch innerhalb der Nachfrist nicht (Punkt E 2);
e) ein plötzliches, nicht vorhersehbares Ereignis, das wir nicht zu vertreten haben und trotz aller zumutbaren Bemühungen nicht ausgleichen können, etwa durch Ersatzpersonal, ein anderes unserer Fahrzeuge oder Leihgeräte. Das ist nur (1) ein Unfall oder eine schwere Erkrankung einer Person, die für den Einsatz nicht ersetzbar ist, oder (2) ein Unfall oder ein unvorhersehbarer Totalausfall des Fahrzeugs trotz ordnungsgemäßer Wartung.
D 8.2 Wir sagen sofort Bescheid, sobald wir von einem solchen Grund erfahren. Eine Ersatzlösung, also ein anderer Termin, ein anderes Konzept oder ein anderer Betrieb, gilt nur, wenn der Auftraggeber zustimmt.
D 8.3 Sagen wir aus Grund a) ab, gilt Punkt D 7. Bei Grund b) oder e) zahlen wir alle bezahlten Beträge binnen 14 Tagen zurück. Bei Grund c) gilt Punkt D 5.5, bei Grund d) Punkt E 2.
D 8.4 Haben wir den Grund für die Absage verschuldet, haften wir nach Punkt A 7.
D 9. Infrastruktur, Spuren und Schäden
D 9.1 Schäden aus mangelhafter Infrastruktur des Auftraggebers, etwa durch seinen fehlerhaften Stromanschluss, Verteiler oder ein Kabel, haben wir nicht zu vertreten. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel hätten erkennen und darauf hinweisen müssen. Punkt A 7.1 bleibt unberührt.
D 9.2 Beim Betrieb eines Foodtrucks entstehen unvermeidbare Spuren, etwa Fahrspuren und Abdrücke von Reifen und Stützen auf Rasen oder Kies. Das ist kein Schaden, für den wir einstehen. Für Schäden, die wir durch mangelnde Sorgfalt verursachen, gelten die Punkte A 7.1 bis A 7.3.
D 9.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden an und den Verlust von unseren Fahrzeugen, Geräten, Mietartikeln und unserer Ausstattung, soweit er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Personen sie schuldhaft verursachen. Das gilt auch für außergewöhnliche Verschmutzungen, die eine Sonderreinigung nötig machen.
Teil E · Abrechnungsart „Catering mit Anzahlung“
E 1. Mindestumsatz
E 1.1 Das Angebot nennt einen Mindestumsatz für Speisen und Getränke. Er richtet sich nach Gästezahl, Leistungsumfang und gebuchten Zusatzleistungen. Er deckt unsere Terminreservierung, Planung, Einkauf und Vorbereitung. Personal und Anfahrt stehen gesondert im Angebot (Punkt E 1.3).
E 1.2 Der Mindestumsatz ist auch dann zu bezahlen, wenn die Gäste weniger konsumieren. Bleibt der Verbrauch darunter, verrechnen wir die Differenz. Liegt er darüber, verrechnen wir den tatsächlichen Verbrauch zu den Preisen im Angebot.
E 1.3 Personal-, Anfahrts- und andere Pauschalen sowie Zusatzleistungen stehen gesondert im Angebot und kommen zum Mindestumsatz dazu.
E 2. Anzahlung
E 2.1 Die Anzahlung beträgt 50 % des Mindestumsatzes. Sie ist eine Teilzahlung und wird auf die Rechnung angerechnet. Das Angebot nennt Betrag und Frist. Nennt es keine Frist, ist die Anzahlung binnen 10 Tagen nach Vertragsschluss fällig. Bei einer Buchung weniger als 14 Tage vor der Veranstaltung ist sie binnen 2 Werktagen fällig.
E 2.2 Kommt die Anzahlung nicht rechtzeitig, erinnern wir schriftlich und setzen eine Nachfrist. Sie beträgt 7 Tage, bei weniger als 14 Tagen bis zur Veranstaltung 1 Werktag. Ist die Anzahlung auch dann nicht da, dürfen wir vom Vertrag zurücktreten und den Termin anderweitig vergeben. Ansprüche auf Ersatz des Schadens, den der Auftraggeber durch den Zahlungsverzug verschuldet hat, bleiben unberührt.
E 2.3 Für Leistungen Dritter gilt Punkt D 3.3.
E 3. Gästezahl
E 3.1 Die endgültige Gästezahl teilt der Auftraggeber spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung schriftlich mit; eine E-Mail genügt. Wir bestellen und kaufen die Ware eine Woche im Voraus ein. Die zuletzt bestätigte Gästezahl ist die Grundlage der Abrechnung.
E 3.2 Spätere Erhöhungen machen wir möglich, wenn wir können.
E 3.3 Für Unternehmer: Spätere Reduzierungen werden nicht berücksichtigt.
E 3.4 Für Verbraucher: Spätere Reduzierungen, etwa am Tag der Veranstaltung, ändern die Abrechnung grundsätzlich nicht, weil die Ware dann bereits bestellt und eingekauft ist. Abgezogen werden nur Waren, die wir uns dadurch nachweislich noch ersparen, höchstens bis zum Mindestumsatz (Punkt E 3.5).
E 3.5 Der Mindestumsatz aus dem Angebot gilt unabhängig von der Gästezahl. Eine Reduzierung ändert ihn nur, wenn wir das vereinbaren; Abzüge nach Punkt E 3.4 führen nicht unter den Mindestumsatz. Punkt D 7 bleibt unberührt.
E 4. Absage durch den Auftraggeber
E 4.1 Der Auftraggeber kann jederzeit schriftlich absagen. Weil wir jeden Termin exklusiv reservieren und früh planen, ist eine Absage nach Vertragsschluss aber nicht kostenfrei. Nach dem Gesetz behalten wir den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt. Abgezogen wird, was wir uns ersparen, durch eine andere Buchung verdienen oder zu verdienen absichtlich versäumen (§ 1168 ABGB). Damit nicht jedes Mal einzeln abgerechnet werden muss, gilt das folgende Stornoentgelt. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Absage bei uns eingeht. Gezählt werden Kalendertage bis zum Veranstaltungstag.
E 4.2 Für Unternehmer, in Prozent des vereinbarten Mindestumsatzes:
bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung: 50 %
vom 14. bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung: 80 %
vom 7. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung: 90 %
ab dem 2. Tag vor der Veranstaltung und bei Nichterscheinen: 100 %
E 4.3 Für Verbraucher, in Prozent des vereinbarten Mindestumsatzes:
bis zum 91. Tag vor der Veranstaltung: 10 %
vom 90. bis zum 31. Tag vor der Veranstaltung: 25 %
vom 30. bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung: 50 %
vom 14. bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung: 60 %
vom 7. bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung: 70 %
ab dem 2. Tag vor der Veranstaltung und bei Nichterscheinen: 90 %
E 4.4 Der Auftraggeber kann nachweisen, dass wir uns mehr erspart haben, als die Staffel berücksichtigt. Er kann auch nachweisen, dass wir den Termin anderweitig vergeben haben oder ihn absichtlich nicht vergeben haben, obwohl das möglich war. Dann zahlt er nur das vereinbarte Entgelt abzüglich dieser Beträge, höchstens aber das Stornoentgelt. Verbrauchern teilen wir mit der Abrechnung konkret mit, warum wir uns nicht mehr erspart und nichts anderweitig verdient haben (§ 27a KSchG).
E 4.5 Für Unternehmer: Ist das vereinbarte Entgelt abzüglich unserer Ersparnis höher als das Stornoentgelt, können wir statt des Stornoentgelts diesen Betrag verlangen. Punkt E 4.6 gilt dann nicht zusätzlich.
E 4.6 Für Pauschalen und Zusatzleistungen gilt:
Leistungen Dritter, die wir für den Auftraggeber bestellt haben und nicht mehr kostenlos stornieren können, ersetzt der Auftraggeber zusätzlich.
Für Unternehmer: Personal- und Anfahrtspauschalen werden bei einer Absage ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung voll verrechnet, davor nur, soweit dafür schon Kosten angefallen sind.
Für Verbraucher: Personal- und Anfahrtspauschalen verrechnen wir nur, soweit dafür schon Kosten angefallen sind, die wir nicht mehr vermeiden können.
E 4.7 Die Anzahlung rechnen wir auf das Stornoentgelt an. Was übrig bleibt, zahlen wir binnen 14 Tagen zurück.
E 4.8 Bei höherer Gewalt gilt Punkt D 7, bei einer Absage durch uns Punkt D 8.
E 5. Verschiebung
E 5.1 Eine Verschiebung ist nach Absprache möglich, wenn wir am gewünschten Ersatztermin frei sind und unsere Kapazitäten es zulassen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Wir bestätigen die Verschiebung und die Preise für den neuen Termin schriftlich.
E 5.2 Verschoben werden kann einmal, auf einen Termin innerhalb von 12 Monaten nach dem ursprünglichen Datum. Die Anzahlung gilt für den neuen Termin.
E 5.3 Sagt der Auftraggeber den neuen Termin ab, richtet sich das Stornoentgelt nach dem neuen Termin und dem dafür vereinbarten Mindestumsatz. Es beträgt aber mindestens den Prozentsatz, der an dem Tag galt, an dem wir die Verschiebung bestätigt haben. Haben wir den ursprünglichen Termin anderweitig vergeben, gilt diese Untergrenze nicht. Punkt E 4.4 gilt auch hier.
E 6. Einsatzzeit, Verlängerung und Wartezeit
E 6.1 Die Einsatzzeit steht im Angebot. Eine Verlängerung vor Ort machen wir möglich, wenn wir können, und verrechnen sie zum Stundensatz im Angebot.
E 6.2 Verzögert sich der Beginn oder der Aufbau aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers oder seiner Gäste, verrechnen wir die Wartezeit. Solche Gründe sind etwa ein späterer Beginn, eine blockierte Zufahrt, fehlender Strom oder ein verspäteter Zugang zur Fläche. Die ersten 30 Minuten sind frei. Danach verrechnen wir je angefangene halbe Stunde und eingesetzter Person den Stundensatz im Angebot. Müssen wir deshalb ein zweites Mal anfahren, verrechnen wir die Anfahrtspauschale noch einmal.
E 6.3 Für Verbraucher verrechnen wir Wartezeit nur, wenn das Angebot einen Stundensatz nennt. Für Unternehmer gilt ohne Stundensatz eine angemessene Entschädigung (§ 1168 Abs 1 ABGB).
E 7. Müll und Reinigung
E 7.1 Den Müll der Veranstaltung entsorgt der Auftraggeber. Wir nehmen ihn nur mit, wenn das im Angebot vereinbart ist, gegen die dort genannte Pauschale. Für Unternehmer beträgt sie derzeit 150 € zuzüglich Umsatzsteuer.
E 7.2 Unsere Arbeitsflächen reinigen wir selbst. Für außergewöhnliche Verschmutzungen gilt Punkt D 9.3.
Teil F · Abrechnungsart „Selbstzahler mit Garantie“
F 1 Die Gäste kaufen direkt bei uns, dafür gilt Teil C.
F 2 Der Auftraggeber zahlt die Pauschalen im Angebot, zum Beispiel für Personal und Anfahrt. Außerdem garantiert er uns je Einsatztag den Garantiebetrag aus dem Angebot.
F 3 Nach jedem Einsatztag vergleichen wir unseren Umsatz an die Gäste mit dem Garantiebetrag, beides ohne Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Umsatz laut unserer Registrierkasse. Liegt er darunter, verrechnen wir dem Auftraggeber die Differenz zuzüglich Umsatzsteuer. Im Angebot steht der Garantiebetrag netto, für Verbraucher zusätzlich brutto. Den Kassenbericht des Tages zeigen wir ihm auf Wunsch. Schließen wir vor dem Ende der Einsatzzeit aus Gründen auf unserer Seite, etwa weil die Ware ausgeht, verrechnen wir für diesen Einsatztag keine Differenz.
F 4 Die Pauschalen sind zu der Frist im Angebot fällig. Für die Differenz gelten die Punkte D 4.5 und D 4.6.
F 5 Sagt der Auftraggeber ab, gilt Punkt E 4 mit diesen Abweichungen:
Grundlage ist der Garantiebetrag der abgesagten Einsatztage. Werden nur einzelne Einsatztage abgesagt, gilt das nur für diese Tage.
Für alle Auftraggeber gilt diese Staffel, in Prozent des Garantiebetrags: bis zum 31. Tag vor dem Einsatztag 20 %, vom 30. bis zum 8. Tag 40 %, vom 7. bis zum 3. Tag 50 %, ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen 70 %.
Punkt E 4.5 gilt nicht.
F 6 Im Übrigen gelten die Teile A und D und die Punkte E 5 bis E 7.
Teil G · Abrechnungsart „Selbstzahler“
G 1 Wir verkaufen auf eigene Rechnung direkt an die Gäste, dafür gilt Teil C. Der Veranstalter zahlt uns nichts, außer das Angebot sieht etwas anderes vor.
G 2 Der Veranstalter stellt Platz, Zufahrt, Strom und Genehmigungen, wie in Punkt D 5 und im Angebot vereinbart. Teilnahmebedingungen des Veranstalters gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zugestimmt haben.
G 3 Kann eine Seite nicht teilnehmen, sagt sie der anderen so früh wie möglich Bescheid. Zahlungen bei einer Absage schuldet der Veranstalter nur, wenn das im Angebot vereinbart ist. Wir sagen nur aus den Gründen in Punkt D 8 ab.
Le Bistro Foodtruck · Dragisa Vidovic
Binderlandweg 23, 4030 Linz
office@lebistrofoodtruck.co.at · +43 676 4204157
